Körperverletzung (Deutschland) - определение. Что такое Körperverletzung (Deutschland)
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Что (кто) такое Körperverletzung (Deutschland) - определение


Körperverletzung (Deutschland)         
Eine Körperverletzung ist der Eingriff in die körperliche Unversehrtheit einer Person in Form einer körperlichen Misshandlung oder einer Gesundheitsschädigung.Schmidt, Priebe: Strafrecht Besonderer Teil I, 8. Aufl. 2009, Rn. 282 Auch jede ärztliche Behandlung zu Heilzwecken, bei der auf irgendeine Weise in den Körper des Patienten eingedrungen wird, ist nach herrschender Meinung führender Strafrechtslehrer und Rechtsprechung höchster Gerichte eine Körperverletzung, die nur dann nicht rechtswidrig ist, wenn in sie (auch konkludent) eingewilligt wird oder ein rechtfertigender Notstand vorliegt.Tröndle/Fischer: StGB Beck’scher Kurzkommentar, 54. Aufl. 2007, § 223 Rn. 9 Eine bei Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) gebräuchliche Abkürzung ist KV.
Schwere Körperverletzung (Deutschland)         
Der Straftatbestand der schweren Körperverletzung ( StGB) ist im deutschen Strafrecht im 17. Abschnitt des besonderen Teils des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit) geregelt.
Gefährliche Körperverletzung (Deutschland)         
Die gefährliche Körperverletzung stellt im deutschen Strafrecht einen Straftatbestand dar, der im 17. Abschnitt des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs (StGB) in StGB normiert ist.

Википедия

Körperverletzung (Deutschland)
Eine Körperverletzung ist der Eingriff in die körperliche Unversehrtheit einer Person in Form einer körperlichen Misshandlung oder einer Gesundheitsschädigung.Schmidt, Priebe: Strafrecht Besonderer Teil I, 8. Aufl. 2009, Rn. 282 Auch jede ärztliche Behandlung zu Heilzwecken, bei der auf irgendeine Weise in den Körper des Patienten eingedrungen wird, ist nach herrschender Meinung führender Strafrechtslehrer und Rechtsprechung höchster Gerichte eine Körperverletzung, die nur dann nicht rechtswidrig ist, wenn in sie (auch konkludent) eingewilligt wird oder ein rechtfertigender Notstand vorliegt.Tröndle/Fischer: StGB Beck’scher Kurzkommentar, 54. Aufl. 2007, § 223 Rn. 9 Eine bei Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) gebräuchliche Abkürzung ist KV.